Elektrotechnische Überprüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE gewerblich

Unternehmer sind nach der BGV A3 § 5 „Prüfungen“ verpflichtet, ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer technischen Veränderung oder einer Wiederinstandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.

Diese Prüfung nach DIN VDE ist in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen, die sich nach der Art der Anlage oder des Betriebsmittels richten.

 

Durch diese Prüfung sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln schneller erkannt und deren Ursache frühzeitig behoben werden, um das Risiko für Mensch und Maschine so gering wie möglich zu halten.

Gern beraten wir Sie, führen die Überprüfung nach allen gesetzlichen Bestimmungen für Sie durch und zeigen Ihnen nützliche Hinweise zur rationellen Energieanwendung auf. Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!