KFW Fördermittel

2018:  KFW Fördermittel

Anträge für Maßnahmen zum Einbruch­schutz können weiter gestellt werden

Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenen­falls möglich, wenn wieder Mittel im Bundes­haushalt vorgesehen werden. Auch in diesem Fall gilt, es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antrag­stellung noch nicht begonnen wurden.

Die Montage von Systemen zur Einbruch- und Überfallmeldung (DIN EN 50131 Grad 2 oder besser), von Bewegungsmeldern und der Beleuchtung des Eingangsbereichs wird durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) staatlich mit  Investitionszuschüsse von 200,00 Euro bis maximal 1.600,00 Euro gefördert.

Für die ersten 1.000 Euro Ihrer Investitions­kosten für Einbruch­schutz­maßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %. Auf jeden weiteren Euro 10 %.

Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 2.000 Euro.

Die KFW fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren.

geförderte Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Merkblatt zur KFW Förderung / Voraussetzungen

 

Mehr Informationen und den Antrag zum Förderprogramm KFW finden Sie hier

Quelle: KFW